
Die EU Kommission hat Ende Oktober eine Mitteilung vorgelegt, in der sie von den nationalen Regierungen fordert, soziale Mindeststandards zur Voraussetzung von öffentlichen Aufträgen zu machen.Das beudeutet, dass in den Mitgliedsstaaten nur solche Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten, die nachweisen können, dass sie soziale und ökologische Mindeststandards einhalten.
Solche sozialen Mindeststandards sind: Einhaltung der Vorschriften über Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz. Darüber hinaus verweist sie auf internationale Standards, die derzeit nur für internationale Unternehmen gelten, was aber angesichts der deutschen Exportwirtschaft bei vielen Unternehmen der Fall ist. Die Kommission wird für KMUs (kleine und mittlere Unternehmen) sicherlich Ausnahmen vorsehen. Aber spätestens ab 1000 Arbeitnehmern wird sie die Unternehmen in die Pflicht nehmen.
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